Occ.
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Für den Erwerb verbotener Gegenstände ist eine kantonale Ausnahmebewilligung «Gross» notwendig. Da der Erwerb kantonal unterschiedlich ist, wenden Sie sich bitte für genauere Informationen an Ihre kantonalen Behörden.
Für den Erwerb ist eine gültige Schweizer ID, ein gültiger Schweizer Pass oder eine Niederlassungsbewilligung C notwendig.
Für ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung (C), wie auch für Staatsangehörige bestimmter Staaten (Art. 12 Waffenverordnung) ist der Erwerb gesondert geregelt. Kontaktieren Sie hierzu das zuständige Kantonale Waffenbüro.
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